Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Anbieter
Kampfsport Schmiede
Inhaber: Jerome Heinz
Landturmstr. 3, 74080 Heilbronn
Badstr. 6, 74177 Bad Friedrichshall
Telefon: +49 176 56177969 · E-Mail: info@kampfsportschmiede.de
Verbrauchern steht bei Verträgen, die online oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§2 Vertragsgegenstand & Vertragspartner
Der Vertrag berechtigt zur Teilnahme an den Trainings-, Kurs- und Übungseinheiten der Kampfsport Schmiede im Rahmen des jeweils gebuchten Tarifs.
Grundlage des Unterrichts ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Kampfsport Schmiede (Stand 2026.3): Der Unterricht erfolgt nach Lehrplan in aufeinander aufbauenden Stufen; Gürtelprüfungen können freiwillig abgelegt werden.
Ein Anspruch auf bestimmte Trainer, Trainingszeiten, Kursarten, Inhalte, Gruppengrößen oder Trainingsorte besteht nicht.
Der Anbieter ist berechtigt, Trainingsinhalte, Kurspläne, Trainer, Organisation und Studioabläufe aus sachlichen Gründen anzupassen, soweit dies für das Mitglied zumutbar ist und der Trainingsbetrieb im Wesentlichen gleichwertig aufrechterhalten bleibt. Führt eine Anpassung zu einer wesentlichen, für das Mitglied unzumutbaren Einschränkung des vereinbarten Leistungsumfangs, bleiben die gesetzlichen Rechte des Mitglieds unberührt.
Bei minderjährigen Mitgliedern wird der Vertrag durch die gesetzlichen Vertreter geschlossen. Der unterzeichnende gesetzliche Vertreter ist Vertragspartner und schuldet die vereinbarten Entgelte.
§3 Eigenverantwortung & Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung.
Das Mitglied versichert, gesundheitlich, körperlich und psychisch zur Teilnahme geeignet zu sein.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Eignung des Mitglieds zu überprüfen.
Änderungen des Gesundheitszustands sind unverzüglich mitzuteilen.
Eine ärztliche Untersuchung vor Trainingsbeginn wird ausdrücklich empfohlen.
§4 Vertragslaufzeit & ordentliche Kündigung
Der Vertrag wird mit der vereinbarten Grundlaufzeit geschlossen (höchstens 24 Monate).
Erfolgt keine Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
Nach der Verlängerung ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Für die Zeit nach Ablauf der Grundlaufzeit gilt der monatliche Anschlussbeitrag, der bei Vertragsschluss im Mitgliedsvertrag bzw. in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste für den gebuchten Standort ausgewiesen ist: bei den Tarifen Starter, Basic, Pro und Jahresbeitrag der monatliche Basic-Beitrag, bei den Tarifen Lady und Lady Pro der monatliche Lady-Beitrag (12 Monate). Eine spätere einseitige Erhöhung ist damit nicht verbunden.
§5 Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), z. B. per Brief oder E-Mail an info@kampfsportschmiede.de. Mündliche Kündigungen genügen nicht.
Damit die Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann, sollte sie Name und Geburtsdatum des Mitglieds oder die Mitgliedsnummer enthalten.
Der Eingang der Kündigung wird in Textform bestätigt. Erhalten Sie keine Bestätigung, melden Sie sich bitte bei uns.
§6 Außerordentliche Kündigung, Krankheit & Ruhezeit
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund auf Seiten des Mitglieds kann insbesondere eine längerfristige, ärztlich bescheinigte Trainingsuntauglichkeit sein. Das Attest muss erkennen lassen, dass und für welchen Zeitraum eine Teilnahme am Training nicht möglich ist; die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich.
Statt einer Kündigung kann das Mitglied bei vorübergehender Trainingsuntauglichkeit von mindestens vier Wochen eine Ruhezeit beantragen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest mit Angabe des Zeitraums. Während der Ruhezeit ruhen die Beitragspflicht und das Trainingsrecht; die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Ruhezeit.
§7 Beiträge, Zahlungsabwicklung & Abrechnungsdienstleister
Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus fällig. Bei Tarifen mit Einmalzahlung (Starter, Jahresbeitrag) ist der Gesamtbetrag mit Vertragsbeginn fällig.
Die Zahlung erfolgt im Regelfall per SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Der Anbieter bedient sich für Beitragseinzug und Zahlungsabwicklung eines Abrechnungsdienstleisters (derzeit Finion Capital GmbH). Dieser zieht die Beiträge im Auftrag des Anbieters per SEPA-Lastschrift ein und ist berechtigt, das Mahnwesen im eigenen Namen durchzuführen.
Der Anbieter ist berechtigt, Beitragsforderungen an den Abrechnungsdienstleister abzutreten. In diesem Fall leistet das Mitglied mit befreiender Wirkung an den Abrechnungsdienstleister. Alle Einwendungen und Rechte des Mitglieds aus dem Vertrag bleiben unberührt (§ 404 BGB); Vertragspartner und Erbringer des Unterrichts bleibt der Anbieter.
Zu diesem Zweck werden die erforderlichen personenbezogenen Daten an diese Dienstleister übermittelt, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).
§8 Zahlungsverzug, Rücklastschrift & Forderungsdurchsetzung
Für jede Rücklastschrift, die das Mitglied zu vertreten hat, erstattet das Mitglied die dem Anbieter tatsächlich entstandenen Bankgebühren.
Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Mahnkosten sowie weitere Verzugsschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
Befindet sich das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Beiträgen oder einem erheblichen Teil der Beiträge in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung berechtigt, den Zutritt zu den Studios vorübergehend zu untersagen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Der Anbieter ist berechtigt, offene Forderungen zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. Die hierdurch entstehenden notwendigen Kosten hat das Mitglied im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu tragen.
Eine Übermittlung von Forderungsdaten an Auskunfteien erfolgt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. nach erfolgloser Mahnung, bei titulierten oder unbestrittenen Forderungen).
Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
§9 Mitteilungspflichten des Mitglieds
Änderungen von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mitglied eine solche Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verspätet vornimmt, trägt das Mitglied im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§10 Aufnahmegebühr & Verbands-/Lehrerpauschale
Bei Vertragsbeginn fällt eine einmalige Aufnahmegebühr an, deren Höhe sich nach dem gebuchten Standort richtet: Heilbronn 134,80 €, Bad Friedrichshall 75 €, Möckmühl 95 € (Standort Möckmühl unter Vorbehalt der Eröffnung), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Während der Vertragslaufzeit wird zusätzlich eine Verbands- und Lehrerpauschale in Höhe von 69,80 € pro Kalenderjahr erhoben. Die Abbuchung erfolgt halbjährlich jeweils zum 01. Januar und 01. Juli in Höhe von je 34,90 €. Die erste Rate in Höhe von 34,90 € wird zusätzlich bei Vertragsbeginn (Anmeldung) fällig.
In den Tarifen Starter und Jahresbeitrag sind Aufnahmegebühr und Verbands-/Lehrerpauschale für die Grundlaufzeit bereits enthalten. Verlängert sich der Vertrag nach §4, wird die Verbands-/Lehrerpauschale ab dann zu den genannten Terminen fällig.
Aufnahmegebühr und Verbands-/Lehrerpauschale sind keine Bestandteile des monatlichen Mitgliedsbeitrags, sondern gesondert ausgewiesene Entgelte. Ihre Höhe ist vor Vertragsschluss in der Tarifübersicht und auf der Preisseite angegeben.
§11 Verletzungsrisiko, Unfälle, Sparring, Probetraining
Kampfsport, Selbstverteidigung, Sparring und Partnerübungen sind Kontaktsportarten. Auch bei fachgerechter Anleitung, sorgfältiger Aufsicht und regelgerechtem Verhalten aller Beteiligten können Verletzungen auftreten, insbesondere Prellungen, Zerrungen, Verstauchungen, Bänder- und Sehnenverletzungen, Knochenbrüche, Zahn- und Gesichtsverletzungen, Gehirnerschütterungen und innere Verletzungen; in seltenen Fällen auch bleibende oder lebensbedrohliche Schäden.
Die Teilnahme an allen Trainingsformen, einschließlich Sparring, Freikampf und Wettkampfvorbereitung, ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied bestimmt Art, Umfang und Intensität seiner Teilnahme selbst und kann jede Übung jederzeit ablehnen oder abbrechen.
Mit der Teilnahme willigt das Mitglied in die sporttypischen Körperkontakte und Risiken ein. Verletzungen, die sich aus diesen sporttypischen Risiken ergeben, obwohl alle Beteiligten die Regeln und Anweisungen eingehalten haben, begründen keine Ansprüche gegen den Anbieter. Die Haftung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen richtet sich nach §13.
Verletzungen, Unfälle und gesundheitliche Beschwerden sind unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Studios, einem Trainer zu melden. Das Verschweigen gesundheitlich relevanter Umstände, die Missachtung von Anweisungen und eigenmächtiges Handeln können im Schadensfall als Mitverschulden (§ 254 BGB) berücksichtigt werden.
Für Probetrainings gelten ergänzend die Teilnahme-, Risiko- und Haftungsbedingungen für das Probetraining.
Bei minderjährigen Mitgliedern erkennen die gesetzlichen Vertreter diese Risiken an und erklären ihr Einverständnis mit der Teilnahme. Außerhalb der Trainingseinheit (z. B. vor und nach dem Training, in Umkleiden und im Außenbereich) liegt die Aufsicht bei den gesetzlichen Vertretern.
§12 Aufsicht & Freiwilligkeit
Der Anbieter schuldet eine dem Alter und Leistungsstand angemessene Anleitung und Aufsicht während der Trainingseinheit, jedoch keine lückenlose Einzelbeaufsichtigung jedes Teilnehmers.
Die Teilnahme an Sparring, Partnerübungen und Intensitätsstufen erfolgt jederzeit freiwillig.
Teilnehmer haften einander nach der Rechtsprechung für sporttypische Verletzungen grundsätzlich nur bei einem erheblichen Regelverstoß.
Bei minderjährigen Teilnehmern beginnt die Aufsicht des Anbieters mit dem Beginn und endet mit dem Ende der jeweiligen Unterrichtseinheit. Vor und nach dem Unterricht liegt die Aufsicht bei den Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen; Einzelheiten regelt §5a der Hausordnung.
§13 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen übernommener Garantien.
Für sonstige Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Ohne Pflichtverletzung des Anbieters besteht keine Haftung, insbesondere für Schäden, die sich aus sporttypischen Risiken bei regelgerechtem Training ergeben oder durch andere Teilnehmer verursacht werden.
Ein Mitverschulden des Mitglieds mindert etwaige Ansprüche (§ 254 BGB).
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Trainer, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§14 Verlust, Diebstahl & Wertsachen
Bitte bringen Sie keine Wertsachen mit. Mitgebrachte Gegenstände werden nicht in Verwahrung genommen; ein Verwahrungsvertrag kommt auch bei Nutzung von Spinden, Ablagen oder Umkleiden nicht zustande.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe von §13.
§15 Videoüberwachung
Öffentlich zugängliche Bereiche der Studios werden videoüberwacht.
Umkleiden, Sanitär- und Duschräume sind ausdrücklich ausgenommen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Videoüberwachung dient der Sicherheit und Beweissicherung.
§16 Hausverbot & Ausschluss
Bei groben oder wiederholten Verstößen, Gewalt, Bedrohung oder Gefährdung Dritter kann ein sofortiger Ausschluss vom Training sowie ein Hausverbot ausgesprochen werden.
In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch bis zum regulären Vertragsende bestehen, sofern das Mitglied den Ausschluss zu vertreten hat.
Ersparte Aufwendungen werden angerechnet, soweit sie nachweislich angefallen sind.
§17 Betriebsunterbrechung / höhere Gewalt
Kann das Training aufgrund behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt vorübergehend nicht angeboten werden, ist der Anbieter für diese Zeit von der Leistungspflicht und das Mitglied von der Beitragspflicht befreit. Bereits gezahlte Beiträge für diesen Zeitraum werden erstattet oder mit künftigen Beiträgen verrechnet.
Alternativ kann das Mitglied einer beitragsfreien Verlängerung der Laufzeit um den Zeitraum der Unterbrechung oder einem gleichwertigen Ersatzangebot zustimmen.
Kurzzeitige Ausfälle einzelner Trainingseinheiten (z. B. Feiertage, Trainerausfall, Veranstaltungen) sind hiervon nicht erfasst, soweit der Trainingsbetrieb insgesamt im Wesentlichen aufrechterhalten bleibt.
§18 Hausordnung
Die jeweils gültige Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil dieses Vertrags. Sie kann aus sachlichem Grund angepasst werden, soweit die Änderung für das Mitglied zumutbar ist und die wesentlichen Vertragspflichten nicht berührt. Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang und auf der Website bekannt gegeben.
§19 Datenschutz & Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds insbesondere zu folgenden Zwecken: Vertragsdurchführung und Mitgliederverwaltung, Zahlungsabwicklung und Beitragseinzug, Mahnwesen, Forderungsdurchsetzung und Inkasso, Organisation des Trainings- und Studiobetriebs, Wahrung berechtigter Interessen (z. B. Sicherheit, Beweissicherung).
Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten an externe Dienstleister (z. B. Abrechnungsunternehmen, Zahlungsdienstleister, Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, IT-Dienstleister) zu übermitteln, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder Durchsetzung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Eine Übermittlung von Daten an Auskunfteien erfolgt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Kommunikation mit dem Mitglied kann per E-Mail erfolgen. Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar ist.
Soweit öffentlich zugängliche Bereiche videoüberwacht werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; die Einzelheiten sind in §15 geregelt.
Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung, zu Speicherfristen sowie zu den Rechten der betroffenen Person (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch) sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen.
§20 Umsatzsteuer
Die Unterrichtsleistungen der Kampfsport Schmiede sind nach Bescheinigung des Regierungspräsidiums gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Leistungen, die nicht zum Unterricht gehören (z. B. Werbe- und Sponsoringleistungen), werden getrennt erfasst und nach den gesetzlichen Vorschriften versteuert.
§21 Abgrenzung zum Fitnessstudio / Gerätenutzung
Die Kampfsport Schmiede ist kein Fitnessstudio.
Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich der angeleitete Unterricht und die Ausbildung im Bereich Kampfsport und Selbstverteidigung.
Eine freie, eigenständige oder selbstorganisierte Nutzung von Trainingsgeräten oder Trainingsflächen ist nicht Vertragsbestandteil und nicht gestattet.
Etwaig vorhandene Trainingsgeräte dienen ausschließlich der Unterstützung des angeleiteten Kampfsportunterrichts und dürfen nur nach ausdrücklicher Anweisung eines Trainers genutzt werden.
Die Nutzung der Geräte stellt keine eigenständige Fitnessleistung dar, sondern ist untergeordneter und unselbstständiger Bestandteil des Unterrichts.
§22 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Zu Beweiszwecken sollen sie in Textform festgehalten werden.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG): Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Kampfsport Schmiede – Stand 2026.3 (September 2026)