Haftungsausschluss Probetraining & Hausordnung
Teilnahme-, Risiko- und Haftungsbedingungen für das Probetraining in der Kampfsport Schmiede (Kinder ab 3 Jahren, Jugendliche und Erwachsene). Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrem Probetraining vollständig durch. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die Erklärung am Ende dieser Seite bestätigt und unterschrieben wurde, bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten.
- Kampfsport ist Kontaktsport. Trotz qualifizierter Anleitung sind Verletzungen möglich und lassen sich nie ganz ausschließen.
- Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Kampfsport Schmiede haftet nur im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Umfang (§ 10).
- Nur gesund trainieren. Vorerkrankungen, Verletzungen, Medikamente oder Schwangerschaft vor dem Training dem Trainer mitteilen.
- Den Anweisungen der Trainer ist immer Folge zu leisten. Bei „Stopp“ oder Abklopfen wird sofort losgelassen.
- Kinder und Jugendliche nehmen nur mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten teil, der während des gesamten Probetrainings anwesend ist.
- Unfälle und Verletzungen sofort melden, spätestens vor dem Verlassen des Studios.
- Schmuck ab, Nägel kurz, saubere Sportkleidung, ausreichend zu trinken.
§ 1 Geltungsbereich & Anbieter
(1) Diese Bedingungen gelten für jedes Probetraining (auch kostenlose Probe-, Schnupper- und Folgetermine vor Abschluss eines Mitgliedsvertrags) in allen Standorten der Kampfsport Schmiede, derzeit Heilbronn, Bad Friedrichshall und Möckmühl.
(2) Anbieter ist: Kampfsport Schmiede, Inhaber Jerome Heinz, Landturmstr. 3, 74080 Heilbronn, Telefon +49 176 56177969, E-Mail info@kampfsportschmiede.de (nachfolgend „Kampfsport Schmiede“).
(3) Ergänzend gilt die Hausordnung (Stand 2026.3). Nach Abschluss eines Mitgliedsvertrags gelten zusätzlich die AGB.
(4) „Teilnehmer“ im Sinne dieser Bedingungen ist die Person, die am Probetraining teilnimmt. Bei Minderjährigen handeln und unterschreiben die Erziehungsberechtigten für den Teilnehmer.
§ 2 Voraussetzungen für die Teilnahme
- Mindestalter 3 Jahre. Die Einteilung erfolgt in altersgerechte Gruppen; einzelne Kurse haben ein höheres Mindestalter (z. B. Boxen und BJJ ab 7 Jahren).
- Vorherige Terminbuchung über unsere Website, telefonisch oder per WhatsApp.
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung (siehe unten), bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten.
- Bei Minderjährigen: Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten während des gesamten Probetrainings (§ 6).
- Gesundheitliche Eignung zur Teilnahme an körperlich forderndem Kontaktsport (§ 5).
- Bitte 10–15 Minuten vor Trainingsbeginn da sein, damit Formalitäten und eine kurze Einweisung vor dem Training erledigt werden können.
Die Kampfsport Schmiede kann die Teilnahme ablehnen oder abbrechen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder Sicherheitsbedenken bestehen.
§ 3 Aufklärung über die Risiken des Kampfsports
(1) Kampfsport (u. a. Kickboxen, Boxen, MMA, Brazilian Jiu-Jitsu, Ringen, Selbstverteidigung sowie Kinder- und Athletiktraining) ist eine Kontakt- und Vollkörpersportart. Zum Training gehören insbesondere Schlag-, Tritt-, Wurf-, Fall-, Hebel- und Haltetechniken, Partner- und Pratzenübungen, Bodenkampf, Bewegungs- und Rangelspiele sowie intensive Kraft- und Ausdauerbelastungen.
(2) Auch bei fachgerechter Anleitung, sorgfältiger Aufsicht, geeigneter Ausrüstung und regelgerechtem Verhalten aller Beteiligten können insbesondere folgende Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten:
- Prellungen, Blutergüsse, Schürfwunden, Platzwunden, Mattenbrand
- Zerrungen, Verstauchungen, Muskel-, Sehnen- und Bänderverletzungen bis hin zu Rissen
- Ausrenkungen (Luxationen) und Knochenbrüche, auch an Fingern, Zehen, Rippen, Nase und Kiefer
- Zahnverletzungen sowie Verletzungen an Augen, Ohren und im Gesicht
- Kopfverletzungen einschließlich Gehirnerschütterung sowie Verletzungen von Hals und Wirbelsäule
- innere Verletzungen
- Kreislaufprobleme, Schwindel, Übelkeit, Überlastungsreaktionen; bei (auch unerkannten) Vorerkrankungen Herz-Kreislauf-Ereignisse
- Übertragung von Haut- und Infektionskrankheiten durch engen Körperkontakt (z. B. Hautpilz, Herpes, Warzen)
- in seltenen Fällen bleibende Gesundheitsschäden oder lebensbedrohliche Folgen
(3) Mögliche Ursachen sind unter anderem Stürze, Zusammenstöße, Treffer, unkontrollierte oder fehlerhafte Bewegungen von Trainingspartnern, eigene Fehleinschätzung, fehlende Erfahrung, Ermüdung und Überforderung. Bei Kindern kommen altersbedingt Stürze, Zusammenstöße und spontanes, nicht vorhersehbares Verhalten hinzu.
(4) Diese Risiken lassen sich durch Anleitung, Aufsicht und Sicherheitsregeln verringern, aber nicht vollständig ausschließen.
§ 4 Freiwilligkeit & Teilnahme auf eigene Gefahr
(1) Die Teilnahme am Probetraining ist freiwillig. Der Teilnehmer, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte, bestätigt, über die in § 3 genannten Risiken aufgeklärt worden zu sein, diese verstanden zu haben und sie bewusst in Kauf zu nehmen. Die Teilnahme erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.
(2) Mit der Teilnahme wird in die sporttypischen Körperkontakte und die damit verbundenen sporttypischen Risiken eingewilligt. Verletzungen, die sich aus diesen sporttypischen Risiken ergeben, obwohl alle Beteiligten die Regeln und Anweisungen eingehalten haben, begründen keine Ansprüche gegen die Kampfsport Schmiede, ihre Trainer oder andere Teilnehmer. Die Haftung der Kampfsport Schmiede für eigene Pflichtverletzungen richtet sich ausschließlich nach § 10.
(3) Jeder Teilnehmer bestimmt Intensität und Umfang seiner Teilnahme selbst und darf jede Übung jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen oder abbrechen. Das gilt ausdrücklich auch für Partnerübungen.
(4) Die Trainer leiten die Übungen an und beaufsichtigen das Training in einem dem Alter und Leistungsstand angemessenen Umfang. Eine lückenlose Einzelbeaufsichtigung jedes Teilnehmers und die Verhinderung jeder einzelnen Fehlbewegung sind im Gruppentraining nicht möglich und werden nicht geschuldet.
(5) Teilnehmer haften einander nach der Rechtsprechung für sporttypische Verletzungen im Kampfsport grundsätzlich nur bei einem erheblichen Regelverstoß. Leichte, im Eifer des Trainings typische Fehler begründen regelmäßig keine Ansprüche.
(6) Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet.
§ 5 Gesundheit & Selbstauskunft
(1) Der Teilnehmer, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte, versichert, dass nach seinem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme an körperlich forderndem Kontaktsport sprechen.
(2) Folgende Umstände sind vor Trainingsbeginn dem Trainer mitzuteilen und in der Erklärung anzugeben:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Ohnmachtsanfälle
- Epilepsie oder andere Anfallsleiden, Diabetes, Asthma, Allergien (insbesondere mit Notfallmedikation)
- Blutgerinnungsstörungen oder Einnahme blutverdünnender Medikamente
- Operationen, Knochenbrüche oder Verletzungen in den letzten 12 Monaten sowie eine Gehirnerschütterung in den letzten 6 Monaten
- Beschwerden an Wirbelsäule, Gelenken, Bändern oder Sehnen
- Schwangerschaft
- ansteckende Krankheiten sowie Haut- und Nagelpilz, Herpes, Warzen oder offene Wunden
- Medikamente, die Reaktions-, Konzentrations- oder Belastungsfähigkeit beeinflussen
(3) Bei Vorerkrankungen, nach längerer sportlicher Pause, nach Verletzungen sowie allgemein ab einem Alter von 35 Jahren empfehlen wir dringend, die Sporttauglichkeit vorab ärztlich abklären zu lassen. Die Kampfsport Schmiede ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage, die gesundheitliche Eignung zu prüfen; Trainer sind keine Ärzte.
(4) Nicht teilnehmen darf, wer an Fieber, einem akuten Infekt, einer ansteckenden Krankheit oder einer akuten Verletzung leidet oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten steht.
(5) Bei Schmerzen, Schwindel, Übelkeit, Atemnot, Brustschmerz, Sehstörungen, Kopfschmerzen oder Benommenheit nach einem Treffer oder Sturz sowie bei jeder Verletzung ist das Training sofort zu unterbrechen und der Trainer umgehend zu informieren.
(6) Werden gesundheitlich relevante Umstände verschwiegen oder unrichtig angegeben, kann dies im Schadensfall als Mitverschulden (§ 254 BGB) berücksichtigt werden.
§ 6 Kinder & Jugendliche (ab 3 Jahren)
(1) Unterschrift: Minderjährige nehmen nur teil, wenn ein Erziehungsberechtigter die Erklärung unterschrieben hat. Der Unterzeichnende versichert, sorgeberechtigt zu sein und entweder allein sorgeberechtigt zu sein oder im Einverständnis mit dem anderen Sorgeberechtigten zu handeln.
(2) Anwesenheitspflicht: Ein Erziehungsberechtigter muss während des gesamten Probetrainings, von der Ankunft bis zum Verlassen des Studios, im Studio anwesend und jederzeit erreichbar sein. Andernfalls findet kein Probetraining statt bzw. wird es abgebrochen.
(3) Aufsicht: Die Trainer beaufsichtigen die Kinder ausschließlich während der Trainingseinheit im Trainingsbereich, vom Beginn bis zum Ende der Einheit. Vor und nach der Einheit sowie außerhalb des Trainingsbereichs (z. B. Eingang, Umkleiden, Toiletten, Lounge, Außenbereich, Parkplatz) liegt die Aufsichtspflicht allein bei den Erziehungsberechtigten. Das gilt auch für mitgebrachte Geschwister und Begleitkinder.
(4) Kleine Kinder (3 bis 6 Jahre): Bitte vor dem Training gemeinsam zur Toilette gehen und beim Umziehen helfen. Möchte das Kind nicht mehr mitmachen oder ist es überfordert, kann es jederzeit von der Matte geholt werden. Auch der Trainer kann die Teilnahme im Interesse des Kindes beenden.
(5) Verhalten der Begleitpersonen: Begleitpersonen betreten die Trainingsfläche nur auf Aufforderung des Trainers oder im Notfall und greifen nicht in das Training ein. Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.
(6) Gesundheitsangaben & Notfallmedikation: Die Erziehungsberechtigten teilen Vorerkrankungen, Allergien und Medikamente des Kindes vorab mit und bringen benötigte Notfallmedikamente (z. B. Asthmaspray) mit.
(7) Stopp-Regel: Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind vorab: Wer „Stopp“ ruft oder abklopft, wird sofort losgelassen, und jede Übung endet sofort, wenn der Trainer es sagt.
(8) Gruppenfähigkeit: Die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass ihr Kind einfache Anweisungen verstehen und befolgen kann. Ist das im Training nicht der Fall, kann der Trainer die Teilnahme zum Schutz des Kindes und der Gruppe beenden.
§ 7 Einweisung, Sicherheits- und Verhaltensregeln
Vor dem ersten Training erhält jeder Teilnehmer eine kurze Sicherheitseinweisung. Wer eine Anweisung oder Übung nicht verstanden hat, fragt nach und führt sie erst aus, wenn sie verstanden ist. Es gilt:
- Das Aufwärmen ist Pflicht. Wer zu spät kommt, meldet sich beim Trainer und steigt erst nach dessen Freigabe ein.
- Anweisungen der Trainer ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten. Techniken und Übungen werden nur so ausgeführt, wie sie angeleitet werden.
- Kein freies Sparring im Probetraining, es sei denn, der Trainer gibt es ausdrücklich frei. Partnerübungen werden kontrolliert, mit angepasster Kraft und mit Rücksicht auf den Partner ausgeführt.
- Stopp-Regel: Bei „Stopp“, Abklopfen oder Trainerkommando wird jede Technik sofort beendet und losgelassen.
- Schmuck, Uhren, Ketten, Ringe, Piercings und harte Haarspangen werden vor dem Training abgelegt; was nicht entfernt werden kann, wird abgeklebt. Finger- und Fußnägel sind kurz zu schneiden.
- Brillen dürfen nicht getragen werden. Kontaktlinsen und Sportbrillen werden auf eigene Gefahr getragen.
- Die Matten werden nur barfuß oder mit freigegebenen Mattenschuhen betreten, außerhalb der Matten mit Schuhen oder Badeschlappen. Auf der Matte sind Essen und Kaugummi verboten.
- Saubere Sportkleidung ohne Reißverschlüsse, Nieten oder harte Teile. Ausreichend zu trinken mitbringen.
- Ein eigener Mundschutz wird empfohlen. Leihausrüstung ist vor der Nutzung auf Sitz und Zustand zu prüfen; Mängel sind sofort zu melden.
- Verletzungen, Beschwerden und Unfälle sind sofort dem Trainer zu melden, auch wenn sie geringfügig erscheinen.
- Geräte, Käfig, Ring und nicht freigegebene Bereiche werden nur nach ausdrücklicher Freigabe durch einen Trainer genutzt.
§ 8 Unfälle, Erste Hilfe & Notfall
(1) Jeder Unfall und jede Verletzung ist sofort dem Trainer zu melden, spätestens vor dem Verlassen des Studios. Der Vorfall wird in einem Unfallprotokoll festgehalten; bei Minderjährigen werden die Erziehungsberechtigten sofort informiert. Eine verspätete Meldung erschwert die Aufklärung und kann im Rahmen von § 254 BGB berücksichtigt werden.
(2) Der Teilnehmer, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte, ist einverstanden, dass die Trainer im Notfall Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst verständigen. Erste Hilfe ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung.
(3) Nach Kopftreffern, Stürzen auf den Kopf oder bei Verdacht auf eine Gehirnerschütterung ist das Training für diesen Tag beendet. Wir empfehlen dringend eine ärztliche Abklärung.
(4) Für Notfälle ist in der Erklärung eine erreichbare Notfallkontaktperson anzugeben.
(5) Zur Aufklärung von Unfällen können Aufzeichnungen der Videoüberwachung nach Maßgabe der Hausordnung und der Datenschutzerklärung herangezogen werden.
§ 9 Versicherung, Schäden an Dritten & Freistellung
(1) Die Kampfsport Schmiede schuldet keinen Unfallversicherungsschutz für Probetrainingsteilnehmer. Etwaige Leistungen einer Sport- oder Verbandsversicherung richten sich ausschließlich nach deren Bedingungen und begründen keine eigenen Ansprüche gegen die Kampfsport Schmiede. Wir empfehlen dringend eine eigene private Unfallversicherung.
(2) Für Schäden, die ein Teilnehmer anderen Personen oder an der Einrichtung schuldhaft verursacht, haftet er (bzw. bei Verletzung der Aufsichtspflicht der Aufsichtspflichtige) nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
(3) Macht ein Dritter (z. B. ein verletzter Trainingspartner) Ansprüche gegen die Kampfsport Schmiede geltend, die auf einem schuldhaften Verhalten des Teilnehmers beruhen, etwa einem erheblichen Regelverstoß, der Missachtung von Anweisungen oder der Beschädigung von Einrichtung und Ausrüstung, stellt der Teilnehmer die Kampfsport Schmiede im Innenverhältnis von diesen Ansprüchen frei.
§ 10 Haftung der Kampfsport Schmiede
(1) Die Kampfsport Schmiede haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Kampfsport Schmiede, ihres Inhabers, ihrer Trainer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen,
- nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen einer übernommenen Garantie.
(2) Für sonstige Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Kampfsport Schmiede nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Probetrainings überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Ohne Pflichtverletzung der Kampfsport Schmiede besteht keine Haftung, insbesondere für Schäden, die
- sich aus den sporttypischen Risiken nach § 3 bei regelgerechtem Training ergeben,
- durch das Verhalten anderer Teilnehmer oder Begleitpersonen verursacht werden,
- auf dem Verschweigen gesundheitlicher Umstände, der Missachtung von Anweisungen oder Regeln oder eigenmächtigem Handeln beruhen,
- außerhalb der Trainingseinheit während der Aufsicht durch die Erziehungsberechtigten (§ 6 Abs. 3) entstehen.
(4) Ein Mitverschulden des Teilnehmers bzw. der Aufsichtspflichtigen ist nach § 254 BGB anzurechnen.
(5) Die Kampfsport Schmiede schuldet eine angemessene Anleitung und Aufsicht nach § 4 Abs. 4, keine lückenlose Einzelbeaufsichtigung.
(6) Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten des Inhabers, der Trainer, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Kampfsport Schmiede.
§ 11 Garderobe, Wertsachen & mitgebrachte Gegenstände
(1) Bitte bringen Sie keine Wertsachen mit. Mitgebrachte Gegenstände werden nicht in Verwahrung genommen; ein Verwahrungsvertrag kommt auch bei Nutzung von Umkleiden, Ablagen oder Spinden nicht zustande.
(2) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet die Kampfsport Schmiede ausschließlich im Rahmen von § 10.
§ 12 Hausordnung, Hausrecht & Ausschluss
(1) Die Hausordnung gilt für alle Teilnehmer, Begleitpersonen und Besucher und wird mit dieser Erklärung anerkannt.
(2) Die Trainer können einen Teilnehmer oder eine Begleitperson jederzeit vom Training oder aus dem Studio verweisen, wenn dies zur Sicherheit erforderlich ist, etwa bei riskantem, aggressivem oder respektlosem Verhalten, Missachtung von Anweisungen, Anzeichen gesundheitlicher Probleme oder Einfluss von Alkohol oder Drogen.
§ 13 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Fotografieren und Filmen im Studio ist nur mit vorheriger Erlaubnis eines Trainers gestattet. Erziehungsberechtigte dürfen mit dieser Erlaubnis ausschließlich ihr eigenes Kind aufnehmen. Aufnahmen anderer Teilnehmer, insbesondere anderer Kinder, sind ohne deren Einwilligung bzw. die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten untersagt und dürfen nicht veröffentlicht werden.
(2) Die Kampfsport Schmiede veröffentlicht Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmern nur mit gesonderter, ausdrücklicher Einwilligung. Diese Erklärung enthält keine solche Einwilligung.
§ 14 Datenschutz
(1) Verantwortlicher ist die Kampfsport Schmiede, Inhaber Jerome Heinz (Anschrift siehe § 1).
(2) Wir verarbeiten die Angaben aus der Erklärung (Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Notfallkontakt, Erziehungsberechtigte, Unterschrift) zur Durchführung des Probetrainings, zur Sicherheit im Training, für Notfälle sowie zum Nachweis von Aufklärung und Einverständnis. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und, für den Nachweis, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
(3) Gesundheitsangaben verarbeiten wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) und ausschließlich, um das Training sicher zu gestalten und im Notfall richtig zu reagieren. Sie sind nur den Trainern zugänglich und werden nur im Notfall an Rettungskräfte oder Ärzte weitergegeben. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ohne diese Angaben kann eine sichere Teilnahme im Einzelfall nicht möglich sein.
(4) Kommt kein Mitgliedsvertrag zustande, bewahren wir die Erklärung bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen für mögliche Ansprüche auf (regelmäßig drei Jahre ab dem Ende des Jahres der Teilnahme) und löschen bzw. vernichten sie anschließend.
(5) Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, z. B. beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
(3) Individuelle Absprachen mit dem Trainer haben Vorrang, soweit sie der Sicherheit dienen.
Einverständnis- und Haftungserklärung Probetraining
Die Erklärung wird vor dem ersten Training vor Ort unterschrieben. Sie können diese Seite auch ausdrucken und ausgefüllt zum Probetraining mitbringen.
Teilnehmer
Notfallkontakt
Gesundheitliche Hinweise
Vorerkrankungen, Verletzungen, Allergien, Medikamente, Schwangerschaft (siehe § 5). Wenn nichts zutrifft, bitte „keine“ eintragen.
Nur bei Minderjährigen: Erziehungsberechtigte(r)
Bestätigung
- Ich habe die vorstehenden Teilnahme-, Risiko- und Haftungsbedingungen (§§ 1–15) sowie die Hausordnung vollständig gelesen, verstanden und erkenne sie an.
- Ich wurde über die Risiken des Kampfsports (§ 3) aufgeklärt. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und im Rahmen von § 4 und § 10 auf eigene Gefahr.
- Nach meinem Kenntnisstand sprechen keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme. Relevante Umstände habe ich oben vollständig angegeben und teile Änderungen sofort mit.
- Ich habe vor dem Training eine Sicherheitseinweisung erhalten. Ich befolge die Anweisungen der Trainer und die Sicherheitsregeln (§ 7), frage bei Unklarheiten nach und breche das Training bei Beschwerden sofort ab.
- Unfälle und Verletzungen melde ich sofort, spätestens vor dem Verlassen des Studios (§ 8).
- Ich willige ausdrücklich in die Verarbeitung der angegebenen Gesundheitsdaten gemäß § 14 Abs. 3 ein (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.
- Nur bei Minderjährigen: Ich bin sorgeberechtigt und allein sorgeberechtigt oder handle im Einverständnis mit dem anderen Sorgeberechtigten. Ich bin während des gesamten Probetrainings im Studio anwesend und übernehme die Aufsicht außerhalb der Trainingseinheit (§ 6).
Kampfsport Schmiede, Inhaber Jerome Heinz · Teilnahme-, Risiko- und Haftungsbedingungen Probetraining · Stand: September 2026 · Ergänzend gelten die Hausordnung und die AGB.