Hausordnung
Diese Hausordnung dient der Sicherheit, dem Schutz aller Mitglieder, Trainer und Besucher sowie der Aufrechterhaltung eines geordneten Trainingsbetriebs. Sie ist verbindlicher Bestandteil des Mitgliedsvertrags.
§1 Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Mitglieder, Probetrainingsteilnehmer, Besucher und Begleitpersonen.
Sie gilt in allen Räumlichkeiten der Kampfsport Schmiede sowie auf dem gesamten Studio- und Außenbereich.
Den Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
§2 Zutritt & Aufenthalt
Der Zutritt ist nur zu den freigegebenen Zeiten und berechtigten Trainings gestattet.
Der Aufenthalt in den Räumen erfolgt auf eigene Gefahr; die Haftung des Anbieters richtet sich nach §11.
Begleitpersonen dürfen den Trainingsbetrieb nicht stören und können jederzeit verwiesen werden.
Der Anbieter behält sich vor, den Zutritt zeitweise oder dauerhaft zu untersagen.
§3 Gesundheitszustand & Eigenverantwortung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung.
Personen mit akuten Erkrankungen, Verletzungen, ansteckenden Krankheiten oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss ist die Teilnahme untersagt.
Änderungen des Gesundheitszustands sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine eigene Belastungsgrenze realistisch einzuschätzen.
§4 Trainingsregeln & Verhalten
Training erfolgt ausschließlich unter Anleitung der Trainer.
Sparring, Freikampf und Intensitätsstufen sind freiwillig.
Respektloses, aggressives oder rücksichtsloses Verhalten ist streng untersagt.
Körperliche Auseinandersetzungen außerhalb des Trainingsrahmens führen zum sofortigen Ausschluss.
Schutzkleidung ist pflichtgemäß zu tragen.
Hinweis zur Ausstattung: Vorhandene Trainingsgeräte sind nicht frei zugänglich. Sie werden ausschließlich von Trainern im Rahmen der Unterrichtsvorbereitung oder von Mitgliedern in unmittelbarer Vorbereitung auf die Schwarzgurtprüfung oder die Trainerausbildung, und nur unter Aufsicht bzw. ausdrücklicher Freigabe, genutzt.
§5 Sicherheit & Anweisungen
Den Anweisungen der Trainer ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei Gefahr, Überforderung oder Verletzungen ist das Training sofort zu unterbrechen.
Eigenmächtige Trainingsformen, nicht freigegebene Techniken oder Geräte sind untersagt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren tragen im Sparring einen Kopfschutz; die weitere Schutzausrüstung legt der Trainer fest.
Bei Anzeichen einer Gehirnerschütterung (z. B. Kopfschmerz, Schwindel, Benommenheit, Übelkeit, Sehstörungen) ist das Training für diesen Tag zu beenden. Sparring und Kontaktübungen werden erst nach ärztlicher Freigabe wieder aufgenommen.
§5a Kinder, Jugendliche & Kinderschutz
Die Aufsicht des Anbieters beginnt mit dem Beginn und endet mit dem Ende der jeweiligen Unterrichtseinheit. Vor und nach dem Unterricht sowie im Warte- und Umkleidebereich liegt die Aufsicht bei den Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen.
Kinder unter 10 Jahren sollen bis in das Studio gebracht und dort pünktlich abgeholt werden. Soll ein Kind den Weg allein zurücklegen, teilen die Erziehungsberechtigten dies vorab mit; die Verantwortung für den Weg liegt bei ihnen.
Geschwister- und Begleitkinder bleiben unter der Aufsicht ihrer Begleitperson und betreten die Trainingsfläche nicht.
In Umkleiden, Duschen und Toiletten ist die Nutzung von Kameras und Mobiltelefonen untersagt.
Bei Prüfungen und Veranstaltungen dürfen Erziehungsberechtigte ihr eigenes Kind fotografieren und filmen. Aufnahmen anderer Kinder dürfen ohne Einwilligung von deren Erziehungsberechtigten weder veröffentlicht noch weitergegeben werden.
Die Teilnahme Minderjähriger an Turnieren, Lehrgängen und Fahrten setzt eine gesonderte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten voraus.
Trainer und Personal handeln nach dem Kinderschutzkonzept und dem Verhaltenskodex der Kampfsport Schmiede. Ansprechperson für Kinderschutz ist Jerome Heinz (Inhaber), Telefon +49 176 56177969, info@kampfsportschmiede.de. Hinweise werden vertraulich behandelt.
§6 Hygiene & Kleidung
Saubere Trainingskleidung ist verpflichtend.
Barfußbereiche sind nur mit sauberen Füßen zu betreten.
Stark verschmutzte oder unhygienische Kleidung führt zum Trainingsverbot.
Wer eine ansteckende Hauterkrankung hat (z. B. Herpes, Pilzinfektion, Impetigo), nimmt bis zur Abheilung nicht am Partner- und Bodentraining teil. Offene Wunden sind sicher abzudecken.
Umkleide- und Sanitärbereiche sind sauber zu hinterlassen.
§7 Wertsachen & Eigentum
Das Mitbringen von Wertsachen erfolgt auf eigene Gefahr.
Mitgebrachte Gegenstände werden nicht in Verwahrung genommen, auch nicht bei Nutzung von Spinden. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haftet der Anbieter nur nach §11.
Gefundene Gegenstände sind beim Personal abzugeben.
§8 Videoüberwachung
Öffentlich zugängliche Bereiche können videoüberwacht werden.
Umkleiden, Sanitär- und Duschräume sind ausdrücklich ausgenommen.
Die Videoüberwachung dient der Sicherheit und Beweissicherung.
§9 Verbote
Untersagt sind insbesondere:
- Alkohol, Drogen, illegale Substanzen
- Waffen oder gefährliche Gegenstände
- Rauchen (auch E-Zigaretten) in allen Innenräumen
- Fotografieren oder Filmen ohne Genehmigung
- Belästigung, Diskriminierung oder Bedrohung
- Sachbeschädigung
§10 Hausverbot & Ausschluss
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein sofortiger Ausschluss vom Training erfolgen.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
Ein Hausverbot berührt nicht die Zahlungspflicht aus dem bestehenden Vertrag, sofern der Ausschluss vom Mitglied zu vertreten ist.
§11 Haftung
Der Aufenthalt und die Teilnahme am Training erfolgen auf eigene Gefahr. Mit der Teilnahme wird in die sporttypischen Risiken des Kampfsports eingewilligt.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden; im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Verstöße gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Personals werden im Schadensfall als Mitverschulden berücksichtigt (§ 254 BGB). Unfälle und Verletzungen sind sofort, spätestens vor Verlassen des Studios, dem Personal zu melden.
Für Mitglieder gilt ergänzend §13 der AGB, für Probetrainings die Probetraining-Bedingungen.
§12 Änderungen der Hausordnung
Der Anbieter behält sich vor, diese Hausordnung aus sachlichen Gründen anzupassen.
Änderungen werden durch Aushang oder Veröffentlichung bekannt gemacht.
Mit Betreten der Räumlichkeiten gilt die jeweils aktuelle Fassung als anerkannt.
§13 Schlussbestimmung
Diese Hausordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten erkennt jede Person diese Hausordnung verbindlich an.
Kampfsport Schmiede – Stand 2026.3 · Verbindlicher Bestandteil der AGB